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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die Firma Conwesto
GmbH führt Ihre Nachweis- und Vermittlungstätigkeit auch als Doppelmakler
aus, d.h. sie kann für Verkäufer und Käufer tätig sein.
Alle Angebote
und Nachweise sind nur für den Empfänger bestimmt. Werden Angebote
vom Empfänger weitergegeben, haftet er der Conwesto gegenüber für
die Nachweisprovision.
Der Nachweis
eines Objektes löst bei Kauf die Zahlung der Nachweis-Maklerprovision
aus, auch wenn das Objekt bis zu zwei Jahren später erworben wird.
Übernimmt der
Angebotsempfänger ein nachgewiesenes Objekt, leistet darauf eine
Anzahlung, schließt einen Optionsvertrag oder ähnliches ab, ist
die Käufer-Maklerprovision fällig.
Zieht der Verkäufer
vor Ablauf der vereinbarten Frist den Vermittlungsauftrag zurück,
gilt die Zahlung der gehabten Kosten und Auslagen an die Conwesto
als vereinbart.
Verkauft der
Verkäufer vor Ablauf der im Vermittlungsauftrag vereinbarten Frist
das Objekt selbst, zahlt er der Conwesto 3,57% Maklerprovision inkl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer, auch wenn der Käufer nicht durch die
Conwesto nachgewiesen wurde.
Mündliche Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Aufnahme von Verhandlungen
bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung der Geschäftsbedingungen.
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