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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma Conwesto GmbH führt Ihre Nachweis- und Vermittlungstätigkeit auch als Doppelmakler aus, d.h. sie kann für Verkäufer und Käufer tätig sein.

Alle Angebote und Nachweise sind nur für den Empfänger bestimmt. Werden Angebote vom Empfänger weitergegeben, haftet er der Conwesto gegenüber für die Nachweisprovision.

Der Nachweis eines Objektes löst bei Kauf die Zahlung der Nachweis-Maklerprovision aus, auch wenn das Objekt bis zu zwei Jahren später erworben wird.

Übernimmt der Angebotsempfänger ein nachgewiesenes Objekt, leistet darauf eine Anzahlung, schließt einen Optionsvertrag oder ähnliches ab, ist die Käufer-Maklerprovision fällig.

Zieht der Verkäufer vor Ablauf der vereinbarten Frist den Vermittlungsauftrag zurück, gilt die Zahlung der gehabten Kosten und Auslagen an die Conwesto als vereinbart.

Verkauft der Verkäufer vor Ablauf der im Vermittlungsauftrag vereinbarten Frist das Objekt selbst, zahlt er der Conwesto 3,57% Maklerprovision inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, auch wenn der Käufer nicht durch die Conwesto nachgewiesen wurde.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung der Geschäftsbedingungen.