39 gute Gründe für die Berufsunfähigkeitsversicherung
1. Verzicht auf die abstrakte Verweisung   Liegt beim Versicherten gemäß unserer Bedingungen BU vor, verzichten wir auf das Verweisungsrecht in einen anderen Beruf, es sei denn, dieser Beruf wird bereits konkret ausgeübt. 
2. Keine Verpflichtung zur Umschulung   Bei bestehender BU besteht für den Versicherten keine Verpflichtung zu einer Umschulung.  
3. Rücktrittsfrist von nur 5 Jahren   Wenn uns vorvertragliche Umstände nicht oder nicht richtig angezeigt worden sind, können wir innerhalb von 5 Jahren zurücktreten.  
4. Streichung der Beitragsanpassung aus den Bedingungen    Die Möglichkeit der Beitragsanpassung wurde aus den Versicherungsbedingungen gestrichen.
5. Verzicht auf Anwendung von § 41 VVG   Der Versicherer verzichtet auf die Möglichkeit der Prämienerhöhung und der Kündigung nach § 41 VVG
6. Flexible Gestaltung der Versicherungs- und Leistungsdauer   Die Leistungsdauer kann unabhängig von der Versicherungsdauer gewählt werden. Dadurch kann der individuelle Kundenbedarf besonders gut berücksichtigt werden.  
7. Auch versicherbar: Personen ohne Einkommen und Auszubildende   Hausfrauen, Schüler, Studenten und Auszubildende sind bis zu einer BU-Rentenhöhe von 767,- EUR monatlich versicherbar.  
8. Staffelregelung   Auf Anfrage können bei Vertragsabschluß verschiedene Staffelregelungen vereinbart werden.  
9. Keine Anzeigepflicht bei privaten Veränderungen   Der Versicherungsschutz bleibt bei Veränderungen im Privatleben (z.B. Aufnahme einer gefährlichen Sportart, Änderungen im Beruf) erhalten.  
10. Schlußüberschuß   Werden keine Leistungen aus der selbständigen BU in Anspruch genommen, erhält der Versicherte unabhängig vom Überschußsystem bei Ablauf der Versicherung einen Schlußüberschuß.  
11. BUZD: Dynamik der Hauptversicherung möglich   Auf Wunsch kann die beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung während der BU vereinbart werden. Die Erhöhung erfolgt um 7% p.a.  
12. Hohes Niveau der maximal zu versichernden BUZ-Renten   Die maximal versicherbaren BU-Renten betragen 48% der Versicherungssumme (Kapital- und Risikoversicherungen) und 400% der garantierten Altersrente (532% beim Sofortbonus) (Flexible Renten-Police).  
13. Erweiterter Versicherungsschutz bei Luftfahrten ("Loss of License")   Gegenüber den Standardbedingungen anderer Versicherer bieten wir bei Luftfahrten einen weitergehenden Versicherungsschutz an. Wir können auch Piloten und Co-Piloten für den Fall versichern, daß sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Fluglizenz verlieren und deshalb ihren Beruf nicht mehr ausüben können.  
14. Dienstunfähigkeitsklausel   Auf Antrag kann die Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart werden. Unsere Leistungspflicht entsteht dann, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen von seiner Behörde in den Ruhestand versetzt wird.  
15. Einfache finanzielle Risikoprüfung   Die versicherbaren Höchstrenten können in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen (max. 50%) vereinbart werden.  
16. Bedarfsgerechte Überschußsysteme   Ebenso sorgt die Auswahl aus den Überschußsystemen Verzinsliche Ansammlung, Beitragsverrechnung und Sofortbonus für hohe Bedarfssicherheit und flexible Gestaltung. 
17. BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr   Bei Wahl des Überschußsystems "Verzinsliche Ansammlung" übersteigen die verzinslich angesammelten Überschußanteile nach einer entsprechenden Vertragslaufzeit die eingezahlten Beiträge. 
18. Besonders günstige Beiträge   Mit der Flexiblen Berufsunfähigkeits-Police sind wir einer der günstigsten Anbieter von selbständigen Berufsunfähigkeits- Versicherungen. Auch die Beiträge unserer BUZ sind niedriger als die der meisten Wettbewerber.  
19.
BU-Schutz "pur" oder als Zusatz möglich
  Als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Flexible Berufsunfähigkeits-Police Berufsunfähigkeits-Schutz pur, d.h. ohne Koppelung an eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung. Ideal zum Beispiel für Singles, die keinen Todesfallschutz benötigen.  
20. Verkürzung des Prognosezeitraumes auf "6 Monate"   Der BU-Prognosezeitraum wird von ,voraussichtlich dauernd` auf "voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen" verkürzt  
21. Rückwirkende Leistung ab Beginn   Ein Versicherter, der 6 Monate lang außerstande war seinen Beruf auszuüben, gilt von Beginn an als berufsunfähig und erhält die Leistungen rückwirkend.  
22. Keine Arztanordnungsklausel   Die BU-Leistung wird auch dann erbracht, wenn der Versicherte ärztlichen Empfehlungen zur Besserung seines Gesundheitszustandes nicht folgt.  
23. "Ausbildung und Erfahrung" als Verweiskriterium   Als Verweiskriterium berücksichtigen wir das Merkmal der ,Ausbildung und Erfahrung`.  
24. 100% BU-Rente bereits bei 3 Pflegepunkten   Wir zahlen die 100%-ige BU-Rente bereits ab 3 Pflegepunkten.  
25. Rückwirkende Leistung ohne Fristsetzung   Der Anspruch auf BU beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die BU eingetreten ist (ohne zeitliche Befristung der Meldung).  
26. Auslandsaufenthalte unbegrenzt   Durch den weltweiten Versicherungsschutz gibt es keine zeitliche Begrenzung bei Auslandsaufenthalten.  
27. Weltweiter Versicherungsschutz     Es gilt die weltweite Deckung.  
28 Kein Ausschluß bei Beteiligungen an Kfz-Fahrtveranstaltungen      
29. Leistung auch bei fahrlässigem Verstoß im Straßenverkehr   Wir leisten auch, wenn die BU durch einen fahrlässigen Verstoß im Straßenverkehr verursacht wird.  
30. Kein Ausschluß bei Luftfahrern      
31. Strahlenklausel vereinfacht   Vereinfachung der Strahlenklausel auf ,ioniesierende Strahlen`  
32. Strahlenschutz für Ärzte und Pflegepersonal   Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn Arzte oder medizinisches Hilfspersonal ionisierenden Strahlen ausgesetzt sind.  
33. Kriegsklausel vereinfacht   Vereinfachung der Kriegsklausel: Versicherungsschutz bei nicht aktiver Beteiligung außerhalb der EU  
34. Assistance-Leistungen durch MD Meclicus   Kundenbetreuung in medizinischen Fragen 
35. Eingliederungsgeld   Bei Verweisung können wir nach 6 Monaten eine Wiedereingliederungshilfe von einer Jahresrente, maximal 12.270,- EUR gewähren.  
36. Freie Arztwahl   Keine Vertragsärzte des Versicherers; in der Regel genügt ein Bericht des behandelnden Arztes  
37. Beitragsstundung bis zur Leistungsentscheidung möglich   Eine Stundung der Beiträge ist auf Antrag für den Zeitraum von der Leistungsanmeldung bis zur Leistungsentscheidung ohne Stundungszinsen möglich.  
38. Dynamische BU-Rente   Durch die Überschußbeteiligung steigt die BU-Rente im Leistungsfall um jährlich 3,50% (Stand 2001).  
39. Vorbildliches Leistungsverhalten (siehe Prozeßquote)   Durch das Leistungsverhalten des Versicherers ergibt sich eine - gemessen an den Konkurrenzunternehmen außerordentlich niedrige Prozeßquote.  
   

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